Hütten- und Tarifordnung für Alpenvereinshütten (HüOTO)
des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins
Die nachfolgende Hütten- und Tarifordnung richtet sich an alle Hüttengäste und definiert Rechte und Pflichten. Ihre Einhaltung soll ein gedeihliches Miteinander und Sicherheit (z.B. Brandschutz) gewährleisten.
Meldepflicht und Ausweis
1.1 Eintrag in das Hüttenbuch
Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenfalls weiteren Meldevorschriften nachkommen.
Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer in Hüttenbuch anzugeben.
Anspruch auf Schlafplätze
1.2 Bevorzugter Anspruch auf Schlafplätze
Anspruch auf Schlafplätzen vor allen Hüttengästen haben:
· Erkrankte und Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet werden kann;
· Rettungsmannschaften im Dienst.
1.3 Hygienische Auflagen
Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.
Nächtigungstarife
1.4 Nächtigungstarife für AV-Mitglieder und Gleichgestellte
Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte entrichten ermäßigte Nächtigungstarife.
Vergünstigungen und Ermäßigungen erhalten nur Mitglieder und Gleichgestellte unter Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises.
Verpflegung
1.5 Angebotsverfügbarkeit
Zumindest von 12 bis 20 Uhr muss mindestens eine warme Mahlzeit angeboten werden.
Die Hütten-Wirtsleute haben das Frühstück und das Teewasser zeitlich abgestimmt auf die lokale bergsteigerische Notwendigkeit anzubieten.
1.6 Bergsteigerverpflegung
Für mindestens ein „Bergsteigeressen“ zahlen Mitglieder und ihnen Gleichgestellte einen um mindestens 10% ermäßigten Preis, der jedoch nicht höher als 11,00€ sein darf.
Das Bergsteigeressen ist auf der Speisekarte auszuweisen.
Erste Hilfe Material
In jeder Hütte sind Erste Hilfe Materialen im notwendigen Maße durch die Sektion bereitzustellen.
Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld
1.7 Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung
Jede Besucherin und jeder Besucher haben sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört.
Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.
1.8 Rauchen
Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.
1.9 Verhalten im Schlafraum
In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher, etc…) ist nicht gestattet.
Anneliese Fleißner-Rieger
Brandstatt 1
9854 Malta
0043 (0) 650 4461202
geöffnet von Mitte Juni bis Mitte Oktober
☎️ Reservierungen sind bitte telefonisch vorzunehmen!